Elektrische Anlagen – wie auch Notbeleuchtungen – sind regelmäßig gemäß der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 zu prüfen. Die Dokumentation der „Wiederkehrenden Prüfung” ist dem Anlagenbuch beizufügen. Aktuelle Prüfbücher sind mindestens über drei Jahre zu führen.
Ja! Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Außerdem sind elektrische Anlagen grundsätzlich einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Zudem sind im §10 der ÖVE/ÖNORM E 8002 bzw. §6 der TRVB E 102 Betreiberpflichten geregelt, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten.
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