FIX unterstützt und begleitet Sie bei der Wartung Ihrer Elektroanlage und Notbeleuchtung.
In unseren facheinschlägigen FAQs erfahren Sie mehr über diese Services und worauf es dabei besonders ankommt. Sie brauchen einen Brandschutzbeauftragten? FIX stellt diesen extern.
Welche Vorteile Sie davon haben und welche Themen dabei besonders im Fokus stehen, das können Sie in unseren FAQs nachlesen.
Auf unsere Elektrotechnik-Spezialisten können Sie sich verlassen. Sie wissen genau, wie eine vorschriftsgemäße Wartung und Überprüfung von Elektroanlagen zu erfolgen hat. Die folgenden Arbeiten sind dabei jedenfalls durchzuführen:
Handelt es sich um ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel, müssen die Prüfungen zumindest folgende Inhalte umfassen:
Ja! Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Außerdem sind elektrische Anlagen grundsätzlich einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Die Elektroschutzverordnung sieht außerdem vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen zu prüfen sind. Dazu gehören zum Beispiel Büro-Geräte, wie Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten und Mehrfachsteckdosen aber auch elektrische Werkzeuge und Maschinen, wie etwa Bohrmaschinen, Drehbänke, Kräne und Kabeltrommeln.
Die Zeitabstände von wiederkehrenden Prüfungen dürfen längstens fünf Jahre betragen. Abweichend davon ist ein Prüfintervall von längstens zehn Jahren möglich, wenn die elektrische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist – beispielsweise in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben.
Darüber hinaus gibt es viele vom jeweiligen Umfeld abhängige Sonderregelungen:
Hier ein grober Überblick, der in der Praxis natürlich durch viele Sonderregelungen ergänzt wird.
FIX hat die richtigen Antworten. Wir freuen uns über Ihren Anruf unter +43 7676 215 15-0 oder Ihr E-Mail an office@fix-fm.com!
Elektrische Anlagen – wie auch Notbeleuchtungen – sind regelmäßig zu prüfen. Die Dokumentation der „Wiederkehrenden Prüfung” ist dem Anlagenbuch beizufügen. Aktuelle Prüfbücher sind mindestens über drei Jahre zu führen.
Ja! Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind lt. § 15 ASt-V regelmäßig nach der ÖNORM EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung (Ausgabedatum 1. Juli 1999) bzw. der ÖVE EN 2–7 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 7: Arbeitsstätten (Ausgabedatum 1. Juni 1994) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Gesetze
Normen – Regeln der Technik
Richtlinien
Auf unsere Experten können Sie sich verlassen. Wir kümmern uns als Ihr externer Brandschutzbeauftragter unter anderem um die Umsetzung bzw. Veranlassung der folgenden Maßnahmen:
Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.
Diese gesetzliche Verpflichtung ist erfüllt, wenn für die Arbeitsstätte:
vorgeschrieben ist.
ACHTUNG SONDERREGELUNG!
Darüber hinaus hat die Behörde die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson vorzuschreiben, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist.
Besondere Verhältnisse können begründet sein in:
Gesetze
Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik
Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB)
FIX hat die richtigen Antworten. Wir freuen uns über Ihren Anruf unter +43 7676 215 15-0 oder Ihr E-Mail an office@fix-fm.com!
Vertrauen Sie den Profis, wir stehen für sichere und funktionierende Brandschutzkonstruktionen. Ob Türen, Tore oder Vorhänge, mit uns sind Ihre Sicherheitsabschlüsse stets intakt – das ist FIX.
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