Facility Services

Fluchtwegbeleuchtung

Die monatliche Funktionskontrolle und jährliche Überprüfung der Notbeleuchtung ist bei unseren Servicetechnikern in sicheren Händen.

Elektrische Anlagen – wie auch Notbeleuchtungen – sind regelmäßig gemäß der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 zu prüfen. Die Dokumentation der „Wiederkehrenden Prüfung” ist dem Anlagenbuch beizufügen. Aktuelle Prüfbücher sind mindestens über drei Jahre zu führen.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Überprüfung einer Notbeleuchtungsanlage?

Ja! Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Außerdem sind elektrische Anlagen grundsätzlich einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Zudem sind im §10 der ÖVE/ÖNORM E 8002 bzw. §6 der TRVB E 102 Betreiberpflichten geregelt, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten.

Wie oft muss die Notbeleuchtungsanlage überprüft werden und worauf kommt es dabei besonders an?

  • Die Funktion der Gruppen- oder Zentralbatterie ist an jedem Betriebstag manuell zu prüfen. Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung.
  • Die Funktion von Einzelbatterieleuchten ist wöchentlich zu prüfen. Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung.
  • Die Batterien sind einmal jährlich bis zur zulässigen Entladeschlussspannung zu entladen.
  • Es ist der jährliche Nachweis zu erbringen, dass die Bemessungsleistung der Sicherheitsstromquelle noch dem erforderlichen Verbraucherleistungsbedarf entspricht.
  • Mindestens alle zwei Jahre ist die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung zu prüfen.

Gesetzliche und normative Vorgaben:

  • Arbeitsstättenverordnung AStV.BGBI.II Nr. 368/1998
  • Bundes-Arbeitsstättenverordnung B-AStV.BGBI.II Nr. 352/2002
  • Kennzeichnungsverordnung KennV BGBI.II Nr. 101/1997
  • Veranstaltungsgesetze (z.B. Wiener VG)
  • Brandschutz – OIB-Brandschutzrichtlinien 2019: 2, 2.1 und 2.2
  • Normen

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